Rechtsanwalt Michael Doll

Rechtsanwalt Michael Doll

"Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats."
(§ 1 Abs. 2 BORA)

 

         

  • Rechtsanwalt seit 1993
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Vorsitzender des gemeinsamen Prüfungsausschusses "Fachanwalt für Versicherungsrecht" der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg
  • Sprachen: Englisch

 

CLAUSEN DOLL & PARTNER mbB
Rechtsanwälte

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