Straßenverkehrsrecht

Michael Doll

Peter Lihs

Stefanie Orywol

Søren Jungkunz

 

 

Im Referat Straßenverkehrsrecht bearbeiten wir Unfallschadenangelegenheiten gegen Versicherungen, Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafsachen, juristische Probleme bei Kaufverträgen über Gebrauchtfahrzeuge und Neufahrzeuge, sowie Führerscheinangelegenheiten.

In allen Gebieten des Verkehrsrechts arbeiten wir bundesweit. Sowohl im Verkehrszivilrecht, als auch im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und im Verkehrsstrafrecht geht einem möglichen gerichtlichen Verfahren immer zunächst ein außergerichtlicher Verfahrensschritt voraus, bei dem der Anwalt nicht notwendigerweise am Sitz des zuständigen Gerichts sein muss. Wird ein Gerichtstermin notwendig, so können wir diesen entweder selbst an allen deutschen Gerichten - mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - wahrnehmen oder auch auf ein Netz von erprobten Kollegen zurückgreifen, die Sie für uns in Untervollmacht vor dem zuständigen Gericht begleiten können. Die Wahrnehmung von Terminen in Untervollmacht durch Rechtsanwälte vor Ort ist in der Regel für Sie nicht mit Mehrkosten verbunden.

Besprechungstermine können wir Ihnen stets  kurzfristig anbieten, da im Verkehrsrecht bereits kurz nach dem auslösenden Vorfall (Unfall, Strafanzeige oder Bußgeldbescheid) Beratungsbedarf besteht, um nicht Ansprüche oder Rechte "zu verschenken". Oftmals ist jedoch auch die Mandatsaufnahme kurzfristig und unkompliziert zunächst telefonisch und per E-Mail möglich. So können wir auch Mandate für auswärtige Mandanten übernehmen, oder solche, bei denen Sie Ihren Aufwand minimieren können.

Wir bilden uns im Bereich des Verkehrsrechts mehrmals jährlich und über die gesetzliche Pflicht für Fachanwälte hinaus fort um stets, z.B. hinsichtlich Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessgeräten, auf dem aktuellen Stand zu sein.

Sowohl im Bereich des Verkehrsunfallrechts, als auch im Bereich der Geltendmachung von Ansprüchen aus Kfz-Kaufverträgen arbeiten wir eng mit mehreren öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusammen. Hier nutzen wir die Synergien, die sich daraus ergeben, dass Herr Rechtsanwalt Lihs Mitglied im Prüfungsausschuss für die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern im Bereich Sachverständigenrecht ist.

Im Rahmen der Unfallschadenregulierung können über die jedermann bekannten Ansprüche auf Ersatz der Reparaturkosten oder der Totalschadensabrechnung auch weitere Ansprüche z.B. auf Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Ersatz von Mietwagenkosten anfallen und geltend gemacht werden. Bei Personenschäden entstehen gegebenenfalls neben dem Anspruch auf Schmerzensgeld auch Ansprüche auf Ersatz nicht von der Krankenversicherung gedeckter Heilbehandlungskosten, Zuzahlungskosten für krankengymnastische Behandlungen und oftmals auch die dem Laien unbekannte Schadensposition des Haushaltsführungsschadens. Sie sollten keine Ihnen zustehenden Rechte verschenken uns frühzeitig als Ihr Interessenvertreter beauftragen. Auch wenn der Unfallhergang unstreitig scheint sollten Sie sich nicht auf ein Schadensmanagement der gegnerischen Haftpflichtversicherung einlassen. Diese betreibt das Schadensmanagement nicht, um Ihnen einen möglichst umfangreichen Schadensausgleich zukommen zu lassen, sondern um ihrerseits Kosten einzusparen. Auch bei unstreitiger Haftung dem Gründe nach nimmt die gegnerische Versicherung oftmals Kürzungen bei der Schadenshöhe vor. Wir können prüfen, ob diese Kürzungen zu Recht erfolgt sind.

Im Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht kann die richtige anwaltliche Argumentation nicht nur auf die Höhe einer Geldbuße oder Geldstrafe Einfluss haben, meist ist auch der Führerschein temporär oder gänzlich in Gefahr, wenn ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Auch hier sollte ein Rechtsanwalt frühzeitig - gegebenenfalls schon gegenüber der Bußgeldstelle - argumentativ tätig werden, um den Führerscheinverlust soweit als möglich zu vermeiden.

Auch Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde müssen nicht ungeprüft hingenommen werden. Gerade im Bereich des Führerschein-, bzw. Fahrerlaubnisrechts zeigt die Erfahrung, dass die Fahrerlaubnisbehörden die Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund Überschreitens der Punktegrenzen oder wegen Fahrens unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zu schnell annehmen. Auch hier sollte zunächst eine Prüfung der Fahrerlaubnisakte erfolgen um zu überprüfen, ob die Fahrerlaubnisbehörde die nach der Rechtsprechung notwendigen Maßnahmen vor einem Entzug der Fahrerlaubnis auch tatsächlich durchgeführt hat.
Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts in der Unfallschadenregulierung muss die gegnerische Haftpflichtversicherung im Rahmen ihrer Einstandspflicht erstatten. Wer also unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, dem entstehen auch für die anwaltschaftliche Vertretung keine Kosten. Wir arbeiten zudem mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen für Sie sowohl die Deckungsanfrage, als auch die Abrechnung.

CLAUSEN DOLL & PARTNER mbB
Rechtsanwälte

Kaiserstr. 31 - 35
90403 Nürnberg

+49 (0) 911 · 20551-0

Fax +49 (0) 911 · 20551-40

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!