Rechtsanwalt Michael Doll
Rechtsanwalt seit 1993, Partner bis 30.06.2022 (of Counsel)
„Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.“
(§ 1 Abs. 2 BORA)
Rechtsanwalt Michael Doll
Rechtsanwalt seit 1993, Partner bis 30.06.2022 (of Counsel)
„Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.“
(§ 1 Abs. 2 BORA)
Sprachen: Englisch
Weitere Betätigungsfelder
- Vorsitzender des gemeinsamen Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg bis 1/25