Rechtsanwalt Michael Doll

Rechtsanwalt seit 1993, Partner bis 30.06.2022 (of Counsel)

„Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.“

(§ 1 Abs. 2 BORA)

Rechtsanwalt Michael Doll

Rechtsanwalt seit 1993, Partner bis 30.06.2022 (of Counsel)

„Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.“

(§ 1 Abs. 2 BORA)

Sprachen: Englisch

  • Vorsitzender des gemeinsamen Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg bis 1/25