Reiserecht

Sören Jungkunz

 

Im Reiserecht vertreten wir unsere Mandanten um deren  Ansprüche nach einem missglückten Urlaub geltend zu machen. Im Wesentlichen handelt es sich um Minderungsansprüche aufgrund von Lärm, Hygieneproblemen usw. und Entschädigungsansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden. Hierzu ist es erforderlich, dass dies zeitnah nach dem Urlaub geschieht. Des Weiteren beraten wir unsere Mandantschaft auch über die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Fluggesellschaften wegen Flugverspätungen/Annullierungen sowie Gepäckbeschädigungen. Sollten die rechtlichen Voraussetzungen hier gegeben sein, setzen wir diese Ansprüche mit Nachdruck für Sie durch.

 

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