Arbeitsrecht

Dirk Clausen

Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Wir vertreten Sie vom Beginn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses:
- Beratung beim Abschluss von Arbeitsverträgen
- Gehaltszahlung, Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantieme
- Urlaub und Krankheit
- Schwerbehindertenrecht, Mutterschutz- und Erziehungsurlaub
- Insolvenz des Arbeitgebers
- Abmahnung, Kündigung und Aufhebungsverträge

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Betriebs- oder Personalräten sowie das Recht der Tarifvertragsparteien. Hier geht es z.B. um folgende Fragen:
- Wahl und Rechtsstellung des Betriebsrats
- Mitbestimmung
- Betriebsvereinbarungen
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Tarifverträge

 

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